§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der
Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des
Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
- Alle
Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote des
Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
- Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Warenangaben sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
- Soweit nicht
anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten
enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind
die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils
gültigen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet
- Die Preise verstehen
sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Balingen
einschließlich normaler Verpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine
oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
- Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei
Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten-,
hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die
Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich
die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung
frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur
berufen,wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. Sofern der
Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der
Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für
jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis
zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen, darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des
Verkäufers.
- Der Verkäufer
ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Der
Verkäufer ist jederzeit berechtigt, diese Teillieferungen und
Teilleistungen gesondert, d.h. unabhängig von der noch zu
erfolgenden Restlieferung, fällig zu stellen.
- Die Einhaltung
der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Käufers voraus.
- Kommt der Käufer
in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm
entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs auf den Käufer über.
§ 5 Gefahrübergang
- Die Gefahr geht
auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das
Lager des Verkäufers verlassen hat. Die Transportkosten beinhalten
die Anlieferung durch Spediteur oder eigenem LKW bis Bordsteinkante
des Empfängers.Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Gewährleistung
- Der Verkäufer
tritt sämtliche Gewährleistungsrechte gegen seine Lieferanten an den
Käufer ab
- Bei Gebrauchtwaren
ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten des Käufers gegen
den Verkäufer ausgeschlossen, soweit der Käufer erkennbare Mängel
der Ware bzw. Leistungen nicht innerhalb einer Frist von einer Woche
nach Erhalt der Ware oder Empfang der Leistung dem Verkäufer
schriftlich anzeigt.
- Anderweitige
Vereinbarungen bezüglich der Gewährleistung bei Gebrauchtwaren bedürfen
der Schriftform.
- Vor
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer ist
der Käufer verpflichtet, die Lieferanten des Verkäufers aus den nach
Abs. 1 abgetretenen Gewährleistungsansprüchen gerichtlich in Anspruch
zu nehmen. Bis zur erfolglosen gerichtlichen Inanspruchnahme des
Lieferanten ist jegliche Gewährleistung des Verkäufers
ausgeschlossen
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§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur
Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem
Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen
nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen
nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
- Die Ware bleibt
Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des
Verkäufers unentgeltlich und ist zu pfleglichen Behandlung der Ware
verpflichtet. Ware an der dem Verkäufer Eigentum zusteht, wird im
Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Käufer ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt
der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer ab. Der
Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt
- Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen wird der
Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte
durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem
Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer .
- Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug
– ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch den Vorkäufer liegt kein Rücktritt vom
Vertrage. Der Verkäufer ist in einem solchen Fall berechtigt, die
Ware unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch anderweitigen Verkauf
zu verwerten.
- Der Verkäufer
behält sich vor, im Falle vertragswidrigen Verhaltens vom Vertrag
zurückzutreten.
§ 8 Zahlung
- Die Zahlungen
sind, sofern nichts gegenteiliges Vereinbart, in € (Euro)
sofort bei Lieferungen –auch Teillieferungen- in bar zu leisten,
ohne jeglichen Abzug.
- Nach Bestätigung
der Bestellung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes
zu leisten. Erst wenn diese Anzahlung beim Verkäufer bzw. der Bank
des Verkäufers, eingegangen und verbucht ist, wird die Produktion
aufgenommen und erst ab diesem Zeitpunkt läuft die zugesicherte
Lieferzeit. Die Restzahlung muss bei Zustellung oder Abholung vor
Übergabe in bar beglichen werden. Ausgenommen hiervon sind
Leasingobjekte und Leasingverträge. Bei Zahlungsrückstand des
Restbetrages entfallen Termine und Garantieverpflichtungen des
Verkäufers.
- Der Verkäufer
ist berechtigt, trotz anders lautenden Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der
Verkäufer wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren.
- Wenn dem
Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Käufers in Frage stellen, insbesondere der Käufer einen Scheck nicht
einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn der Verkäufer
andere Umstände der nichtvorhandenen Kreditwürdigkeit bekannt
werden, ist der Verkäufer berechtigt die gesamte Restschuld fällig
zu stellen, auch wenn er bereits Schecks angenommen hat.
§ 9 Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den
Verkäufer als auch gegen den dessen Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur
insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden
verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer
Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden
absichern soll.
§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem
Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit der Käufer
Vollkaumann i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
ist Balingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
- Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt
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